| Unter 18-Jährige und Personen ab 65 Jahren | 18-64-Jährige | |
|---|---|---|
| Stippfischen und Eisangeln | gebührenfreies allgemeines Fischereirecht | gebührenfreies allgemeines Fischereirecht |
| Spinnfischen Wurfangeln oder Schleppangeln mit einer Angel |
keine staatliche Fischereigebühr, keine Angelgenehmigung für die Gewässer der jeweiligen Verwaltungsregion |
neben der staatlichen Fischereigebühr entweder eine Angelgenehmigung für die Gewässer der jeweiligen Verwaltungsregion oder eine Erlaubnis durch den Gewässereigentümer |
| Sonstiges Fischen, Schleppangeln mit mehr als einer Angel und Krebsfang |
keine staatliche Fischereigebühr, Erlaubnis durch den Gewässereigentümer |
neben der staatlichen Fischereigebühr eine Erlaubnis durch den Gewässereigentümer |
Quelle: Zentralverband der Fischereiwirtschaft in Finnland